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Fachkräfte von morgen schon heute qualifizieren

faw Dresden

Die faw in Dresden bietet die Möglichkeit der Teilqualifizierung (TQ) an, um Menschen individuell und bedarfsgerecht zu fördern und damit gezielt dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Teilqualifikation (TQ) als Mittel zur Fachkräftesicherung und Transformationsbegleitung 

Eine Teilqualifizierung ist die stufenweise Weiterbildung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf in einzelnen, in sich geschlossenen Modulen. Jedes Modul dauert in der Regel drei bis sechs Monate und vermittelt praxisnahes Wissen, um direkt in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Teilqualifikationen sind eine Alternative zu Ausbildung und Umschulung: Mit der Hilfe von Teilqualifizierungen wird es Menschen über 25 Jahren ermöglicht, sich flexibel und individuell bis zum Berufsabschluss weiterzubilden.

Teilqualifizierungen erfolgen nach einem vorgelegten Standard und sind dabei an den Rahmenlehrplänen (RLP) und den Ausbildungsrahmenplänen (ARP) ausgerichtet und in logische Kompetenzbündel gegliedert (diese entsprechen dem Ausbildungsberuf). Es handelt sich um Qualifizierungen, die direkt am Arbeitsmarkt verwertbar sind.

Digitale Teilqualifikation – unsere Angebote

Beispielfoto: Eine Frau sitzt am Schreibtisch, auf dem ein Tablet liegt, und hält dabei einen Stift. Sie schaut lächelnd in die Kamera.

Teilqualifizierung kaufmännisch

  • Büromanagement (TQ 1-6)

  • E-Commerce (TQ 1-6)

Teilqualifizierung IT

  • Fachinformatiker*in Anwendungsentwicklung (TQ 1-6)

  • Fachinformatiker*in Systemintegration (TQ 1-6)

Teilqualifizierung Lager

  • Fachlagerist*in (TQ 1-5)

  • Fachkraft für Lagerlogistik (TQ 1-7)

Finanzierung von Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Das Qualifizierungschancengesetz ist eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen und Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung unterstützt. Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 100 % des Arbeitsentgelts können bezuschusst werden. Grundsätzlich können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab 25 Jahren eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz erhalten, unabhängig von Qualifikation oder Unternehmensgröße. Der letzte Berufsabschluss sowie die letzte Förderung (falls vorhanden) müssen mindestens zwei Jahre zurückliegen. Die individuelle Förderfähigkeit wird durch den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit geprüft. 

Hier finden Sie weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zumArbeitgeberservice Dresden, zur Qualifizierungsoffensive sowie zurFörderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter

Ihre Ansprechperson

Doreen Günther

Teamleiterin digitale Lernangebote

Telefon: 0351 47371-64
E-Mail: doreen.guenther@faw.de

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