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Symbolbild: Eine Frau nimmt an einer Weiterbildung teil. Auf dem Bild ist der Schriftzug "BIGU - Bildungsgutschein" zu sehen.

Mit einer Weiterbildung beruflich durchstarten

Bis zu 100% Förderung für Ihre berufliche Zukunft

faw.de   Bildungsgutschein

WEITERBILDUNG MIT BILDUNGSGUTSCHEIN

Mit einem Bildungsgutschein können Sie unentgeltlich an vielen unserer Kurse teilnehmen. Agentur für Arbeit oder Jobcenter beraten Sie zur Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn Sie arbeitslos bzw. arbeitssuchend sind oder wenn eine Weiterbildung notwendig erscheint.

Sie erhalten außerdem zum Beispiel Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten anteilig erstattet. Auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein beantragen.

Ob in Vollzeit, in Teilzeit oder berufsbegleitend – wir bieten Ihnen verschiedene Wege zu Ihrem Bildungsziel.

In 3 einfachen Schritten zum Bildungsgutschein

Logo BIGU Bildungsgutschein
  1. Unverbindlich beraten lassen 
    in der faw oder bei Ihrem Kostenträger
  2. Kostenübernahme abklären 
    beim Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) 
  3. Sofort einlösen 
    für Ihre Wunschqualifizierung in der faw

Finden Sie Ihre persönliche Weiterbildung

Wenn Sie frei nach Berufsfeldern, Kompetenzen oder Inhalten stöbern wollen, finden Sie hier alle Weiterbildungen mit Bildungsgutschein und eine freie Kurssuche:
Zur Kursübersicht


Sie haben bereits einen Bildungsgutschein von Ihrer Bundesagentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten? Dann können Sie gezielt über die darin enthaltene Berufskennziffer (kurz BKZ) suchen:
Zur BKZ-Suche

 

Häufig gestellte Fragen zum Bildungsgutschein

Was ist ein Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage für die Kostenübernahme der Weiterbildung.  Nicht nur die Qualifizierung ist für Sie kostenfrei: Auch Fahrt-, Unterbringungs- und Kinderbetreuungskosten werden Ihnen erstattet.

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Sie können einen Bildungsgutschein in einem persönlichen Gespräch bei ihrem Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) beantragen. Es wird unter anderem geklärt, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Agentur für Arbeit ist für das Ausstellen des Bildungsgutscheins zuständig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Mindestens einer der folgenden Punkte muss auf Sie zutreffen, damit Sie für einen Bildungsgutschein berechtigt sind:

  • Sie sind arbeitslos.
  • Sie sind arbeitssuchend.
  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Sie benötigen eine Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung.
  • Sie benötigen eine Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes.
  • Sie sind beschäftigt und in Kurzarbeit.
  • Sie sind Empfänger*in von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.
Wie löse ich einen Bildungsgutschein ein?

Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, können Sie diesen bei einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl einlösen – zum Beispiel bei der faw.

Voraussetzung dafür ist, dass der von Ihnen ausgewählte Bildungsträger über eine Träger- und Maßnahmenzulassung nach den gültigen Rechtsvorschriften des SGB III verfügt. Bei der faw ist dies der Fall: Alle unsere Kurse sind zertifiziert. Sie können aus den verschiedensten Themenfeldern auswählen:

Online-Weiterbildungen

Umschulungen

Weiterbildungen

Die weiteren Schritte besprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in an einem faw-Standort in Ihrer Nähe.

Wie sieht ein Bildungsgutschein aus?

Der Bildungsgutschein ist ein Dokument, in dem folgende Informationen festgelegt sind:

  • Festgestelltes Bildungsziel (z. B. welche Art von Weiterbildung Sie anstreben)
  • Dauer (wie lange die Weiterbildung dauern darf bzw. soll)
  • Region, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden kann
Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?

Ein Bildungsgutschein muss innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, denn sonst verliert er seine Gültigkeit.

Warum sollte ich eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein machen?

Weiterbildung lohnt sich: Seit Juli 2023 erhalten Sie monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld. Und zwar für die gesamte Dauer Ihrer Weiterbildung.

Voraussetzungen:

  • Sie machen eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung wie z.B. eine Umschulung, Teilqualifizierung oder Vorbereitung zur Externenprüfung.
  • Sie sind arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld  oder sind angestellt und haben Anspruch auf SGB II-Leistungen.

Hier finden Sie mehr Infos zum Weiterbildungsgeld.

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