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Schulsozialarbeit

Ein Jugendlicher gibt seiner Lehrerin High Five.

Im Rahmen der Schulsozialarbeit begleiten wir den Unterricht, führen Projekte durch oder gestalten sie mit, unterstützen gezielt bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und sind täglich als Ansprechpartner*innen für Schüler*innen, ihre Eltern, sowie Lehrer*innen vor Ort. 

Wichtige Ziele der Arbeit mit den Jugendlichen sind die Förderung ihrer sozialen Kompetenzen, die Herstellung von Chancengleichheit und der Abbau von Bildungsbenachteiligung. 

Grundlage der Schulsozialarbeit ist die Reform der Kinder- und Jugendhilfe-Schulsozialarbeit, die einen eigenen Paragrafen erhalten hat. Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Damit tritt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft, das u. a. auch den Paragrafen 13 um einen §13a „Schulsozialarbeit“ ergänzt. Dieser umfasst folgende Formulierung:

„Schulsozialarbeit umfasst demnach sozialpädagogische Angebote, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.“

 

 

Förderung

Logo Förderung Freistaat Sachsen

Ansprechpartnerin

Frau Iris Görner

Teamleiterin Jugend

Telefon: 0341 96415-37
Fax: 0341 96415-40
E-Mail: iris.goerner@faw.de