Navigation überspringen

faw.de  Pfeil nach rechts  Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI

Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI

Treten Sie gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen? Dann lernen Sie in der Betreuungskraft-Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Ihre Hilfe bei alltäglichen Dingen ist wichtig und nötig. Mit sinnvoll gestaltetem Zeitvertreib oder einfühlsamen Gesprächen ermöglichen Sie betreuungsbedürftigen Menschen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.

Die Ausbildung zur Betreuungskraft ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB XI (ehemals §53 c und § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Dieser Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI.

Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen arbeiten zu können. Auch der ambulante Bereich bietet sich dabei an. Damit eröffnen sich für Sie vielfältige Einsatzmöglichkeiten in diesem wichtigen und sinnstiftenden Arbeitsfeld.

Live-Online-Unterricht
diverse Zeitmodelle
diverse Abschlussarten
verschiedene Fördermöglichkeiten
Termine und Kontakt

Zielgruppen

  • Arbeitssuchende
  • Beschäftigte
  • Berufsrückkehrer*innen
  • Menschen ohne Berufsabschluss
  • Menschen mit Berufsabschluss
  • Unternehmen

Voraussetzungen

Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier sollen Sie als Interessent:in herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch sowie PC-Grundkenntnisse sollten Sie für die Tätigkeit als Betreuungskraft mitbringen.

Förderungsmöglichkeiten

  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter

Abschlussart

  • Zertifikat der Kooperationspartner
  • Teilnahmebescheinigung
  • bfz-Zertifikat

Kursinhalte

  • Grundlagen des § 45a und b nach SGB XI 
  • Würdevoller Umgang mit Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen
  • Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Umgang mit Menschen mit geistigen Behinderungen
  • Umgang mit Menschen, die unter körperlichen Beeinträchtigungen leiden
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • Krankheitslehre
  • Stärkung der Empathie
  • Biografie-Arbeit
  • Erinnerungsarbeit
  • Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
  • Freizeitgestaltung
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Stress- und Konfliktlösungen
  • Lehre der Erkrankungen im Alter
  • Ernährungslehre
  • Grundlagen im Umgang mit Sterben, Tod und Trauerarbeit
  • Hygiene
  • Rechtliche Grundlagen
  • QM-Grundlagen
  • Verschiedene Prophylaxen
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Netzwerke im Alter, Wohnen und Wohnformen
  • Praktikum in einer voll- oder teilstationären Einrichtung

Diese Fähigkeiten erwerben Sie

Nach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Mit einer entsprechenden Ausbildung treffen Sie auf eine hohe Nachfrage: Der Bedarf an qualifizierten Personen ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege sehr groß. Somit eröffnen sich Ihnen vielfältige Tätigkeitsfelder. Sie können zum Beispiel auch mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden. Damit leisten Sie einen großen Beitrag für deren Wohlbefinden und üben eine Tätigkeit mit hohem gesellschaftlichem Wert aus.

Hinweis zu unseren Lernmethoden

Live-Online-Unterricht

Der Unterricht findet ausschließlich online statt – mit einem*r Dozent*in im virtuellen Klassenzimmer (Teams, Adobe Connect, Vitero o. Ä.).

Unsere Lernprozessbegleiter*innen unterstützen Sie im kompletten Schulungszeitraum.

Sie wollen die Qualifizierung von zu Hause aus machen? Hierzu benötigen Sie die Zustimmung des Kostenträgers. Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.

Termine und Kontakt

Zu viele Treffer? Bitte grenzen Sie Ihre Auswahl ein.

Veranstaltungen (396)