faw.de Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Kommunikation für Betreuungskräfte
Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Kommunikation für Betreuungskräfte
Dieser Kurs beschäftigt sich intensiv mit der Kommunikation und ist gezielt auf die Tätigkeit von Betreuungskräften ausgerichtet. Das Thema wird umrahmt von einem Erfahrungsaustausch und Überblick über die Neuerungen im Berufsfeld sowie einer abschließenden Reflexion, sodass Sie mit neuen Eindrücken in den Arbeitsalltag zurückkehren.
Zielgruppen
- Arbeitssuchende
- Beschäftigte
- Berufsrückkehrer*innen
- Menschen ohne Berufsabschluss
- Menschen mit Berufsabschluss
- Unternehmen
Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird eine Weiterbildung als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53b SGB XI. Außerdem angesprochen sind Interessierte an den Inhalten des Moduls.
Förderungsmöglichkeiten
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
Abschlussart
- Zertifikat der Kooperationspartner
- Teilnahmebescheinigung
- bfz-Zertifikat
Kursinhalte
- Bedeutung der Kommunikation in der Betreuung und Pflege
- Die fünf Grundsätze der Kommunikation
- Kommunikationsmodelle mit Fallbeispielen aus der Praxis der zusätzlichen Betreuungskraft
- Gesprächssituationen im Beruf strukturieren und planen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis der zusätzlichen Betreuungskraft
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
Nach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß.
Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.
Termine und Kontakt
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Ansprechpartner*in
IBB Import
Telefon 089 44108-856
E-Mail claudia.vonlueder@bfz.de- 20 Unterrichtseinheiten in 2 Tage, Vollzeit
- Gruppenmaßnahme
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