faw.de Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Sterben und Tod - Trauerarbeit mit den Angehörigen
Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI - Umgang mit Sterben und Tod - Trauerarbeit mit den Angehörigen
Dieser Kurs beschäftigt sich intensiv mit dem Umgang mit Sterben und Tod sowie der Trauerarbeit mit den Angehörigen.
Die beiden Themen werden umrahmt von einem Erfahrungsaustausch und Überblick über die Neuerungen im Berufsfeld sowie einer abschließenden Reflexion, sodass Sie mit neuen Eindrücken in den Arbeitsalltag zurückkehren.
Zielgruppen
- Arbeitssuchende
- Beschäftigte
- Berufsrückkehrer*innen
- Menschen ohne Berufsabschluss
- Menschen mit Berufsabschluss
- Unternehmen
Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird eine Weiterbildung als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53b SGB XI. Außerdem angesprochen sind Interessierte an den Inhalten des Moduls.
Förderungsmöglichkeiten
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
Abschlussart
- Zertifikat der Kooperationspartner
- Teilnahmebescheinigung
- bfz-Zertifikat
Kursinhalte
- Umgang mit Sterben und Tod
- Trauerarbeit mit den Angehörigen
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
Nach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß.
Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.
Termine und Kontakt
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Ansprechpartner*in
IBB Import
Telefon 089 44108-856
E-Mail claudia.vonlueder@bfz.de- 20 Unterrichtseinheiten in 2 Tage, Vollzeit
- Gruppenmaßnahme
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