faw.de Weiterbildung mit Grundsicherung
GRUNDSICHERUNGSGELD UND WEITERBILDUNG
Weiterbildung lohnt sich weiterhin: Auch mit der neuen Grundsicherung seit Juli 2026 (vorher Bürgergeld) erhalten Sie monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld für Weiterbildungen mit Abschluss. Wie Sie die Förderung erhalten, erfahren Sie hier oder in einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Expert*innen. Im vielfältigen Bildungsangebot der faw an mehr als 250 Standorten in 12 Bundesländern finden wir genau die Weiterbildung, die zu Ihnen passt. Nutzen Sie jetzt Ihre Karrierechancen!
Voraussetzungen für die finanzielle Förderung einer Weiterbildung
Damit Ihre Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des neuen Grundsicherungsgesetz (seit 1. Juli 2026) gefördert wird, sollten Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld.
- Sie sind Angestellte*r und haben Anspruch auf SGB II-Leistungen.
- Für die Prüfung Ihres Anspruchs ist Ihr Jobcenter beziehungsweise Ihre Agentur für Arbeit zuständig.
Sie fragen sich, ob Sie Anspruch auf diese Förderung haben? Wir beraten Sie gerne.
So erhalten Sie die finanzielle Unterstützung
Wenn Sie bei uns eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung wie z.B. eine Umschulung, Teilqualifizierung oder Vorbereitung zur Externenprüfung besuchen, wird Ihnen unbürokratisch ohne zusätzlichen Antrag das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich überwiesen. Zusätzlich bekommen Sie für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie.
Die Förderung wird anrechnungsfrei zum Regelbedarf automatisch ausgezahlt. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung zusätzlich zu Ihren Regelleistungen von der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Unabhängig von einer finanziellen Unterstützung werden auch weitere Maßnahmen, zum Beispiel individuelle Coachings, gefördert. Wir beraten Sie gerne schon heute zum passenden Bildungsangebot für Sie.
