
Da seitens der Unternehmen dringender Bedarf signalisiert wird, kann das AZZ die Qualifizierung zeitnah mit einem erfahrenen Ausbilder anbieten. Im Praxisteil kommt der AZZ-eigene Gabelstapler samt Übungspaletten auf dem eigens dafür vorgesehenen Firmengelände zum Einsatz.
Das AZZ arbeitet seit April 2019 im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) an der Umsetzung von Teilqualifikationen (TQ) im Beruf Fachlagerist*in. In der TQ1 ist u. a. der Erwerb des Flurfördermittelscheins zum Führen von Gabelstaplern Bestandteil (nach DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand).