Der Paragraph 167.2 SGB IX sieht bei Bedarf die Einbindung der sogenannten Kosten- und Leistungsträger im BEM vor. Doch wann besteht dieser Bedarf konkret, welche Unterstützung kann ich erhoffen, wen binde ich wann wie ein und mit welchen typischen Herausforderungen muss ich in der Zusammenarbeit rechnen?
Wir wollen uns in dieser Schulung auf die Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und dem Integrationsamt konzentrieren. Dabei sind Sie herzlich eingeladen, Ihre Fragestellungen einzubringen sowie Erfahrungen mit den anderen Teilnehmer*innen zu besprechen und zu diskutieren.
Für diese Veranstaltung werden Ihnen 3,5 CDMP-Weiterbildungsstunden anerkannt.
Kurzgefasst:
Sie erlangen Sicherheit, wann und wie Kosten- und Leistungsträger in das BEM eingebunden werden.
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Ansprechpartner*in
Patricia
Streun
E-Mail patricia.streun@faw.de