
Seit dem 16.12.2020 gilt für Hessen die neue Corona-Einrichtungsschutzverordnung. Viele Bereiche des öffentlichen Lebens werden geschlossen, soziale Kontakte weitestgehend eingeschränkt und in den Schulen entfällt die Präsenzpflicht.
Für uns als Bildungseinrichtung ergeben sich aus dieser Verordnung keine weiterführenden Einschränkungen. Unter Beibehaltung unseres bewährten Hygienekonzeptes dürfen wir unser Angebot wie zuletzt aufrechterhalten.
Für Sie als Teilnehmende*n ändert sich nichts. Wir sind weiterhin persönlich für Sie da.
Bei Fragen zur Umsetzung unserer Angebote, zum Hygienekonzept oder auch zum persönlichen Umgang mit den zusätzlichen Einschränkungen sprechen Sie uns einfach an.