Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in der FAW

Die FAW gGmbH hat für ihre Mitarbeiter ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach §84(2) SGB IX eingerichtet.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Jahr länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, wird ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten, in dem gemeinsam geklärt wird, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden oder erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
Ein speziell hierfür gegründetes Integrationsteam nimmt sich dieser Aufgabe gemeinsam mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter an.
In den Prozess einbezogen sind der Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt der FAW.

Über die vereinbarten Regelungen wurde eine entsprechende Betriebsvereinbarung zum BEM beschlossen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement mit Auszeichnung

2008

Im April bekam die FAW Akademie Merseburg vom Landesverwaltungsamt eine Prämie in Höhe von 20.000 Euro für ihr Konzept zur Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

 

Der Merseburger Akademieleiter Thomas Schmidt mit seiner Mitarbeiterin Ilka Reifegerste (r.) und Jana Bauer vom Integrationsamt beim Pressetermin


2007

Die FAW gGmbH hat für ihr vorbildliches firmeninternes Betriebliches Eingliederungsmanagement einen Preis erhalten. Anlässlich einer Fachtagung des Sächsischen Staatsministerium für Familie und Soziales zusammen mit dem Integrationsamt Chemnitz wurde am 23.11.2007 die Auszeichnung und ein Scheck in Höhe von € 5.000,- übergeben.

Martina Sell (ehem. GBR-Vorsitzende der FAW gGmbH) und Richard Nürnberger (vormals stv. Geschäftsführer, jetzt GF der FAW gGmbH)

Martina Sell (ehem. GBR-Vorsitzende der FAW gGmbH) und Richard Nürnberger (vormals stv. Geschäftsführer, jetzt GF der FAW gGmbH) bei der Preisübergabe


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