Der Bildungsscheck - konkretes Angebot durch das Land NRW

Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land NRW mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an. Es übernimmt nicht nur bis zu 50 Prozent der finanziellen Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme, sondern stellt Ihnen auch kompetente Beraterinnen und Berater zu Seite.

Wer teilnehmen kann - Beschäftigte und Betriebe
Der Bildungsscheck kann sowohl von Beschäftigten als auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und Ihr Unternehmen die Zahl von 250 Beschäftigten nicht überschreitet, können Sie teilnehmen: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die eine Hälfte Ihrer  Weiterbildungskosten (maximal bis zu 750 € pro Bildungsscheck), die andere Hälfte der Kosten tragen Sie.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden z. B. Angebote wie Sprach- und EDV-Kenntnisse, Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Kurse, die der reinen Erholung dienen.

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