Weiterbildungsmaßnahme im Pflegebereich

Helfende Hände stützen Patientin/©FAW

Der demographische Wandel in Deutschland führte in den zurückliegenden Jahren zu einem spürbaren Anstieg des Anteils an Menschen im höheren Alter. Dem trägt der Gesetzgeber mit neuen Regelungen Rechnung.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 haben alle Personen, die Leistungen nach dem XI. SGB erhalten, Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater bzw. eine Betreuungsfachkraft.

Um den fachlichen, psychischen und körperlichen Anforderungen in der Arbeit mit demenzerkrankten Menschen gerecht zu werden, ist eine qualitativ anspruchsvolle Qualifizierung des Betreuungspersonal notwendig.
Wir bieten Ihnen eine Maßnahme, die diesen Qualifizierungsbedarf abdeckt. 

Weiterbildung zur Betreuungskraft speziell für Menschen mit Demenzerkrankung

Die Weiterbildungsmaßnahme richtet sich an Interessenten mit Beruferfahrung im pflegerischen Bereich, mit und ohne Berufsabschluss oder an Menschen, die den Wunsch haben, in diesem Bereich zu arbeiten.
Neben den Lehrgangsinhalten Grundlagen der Pflege, der Pflegedokumentation und der Qualitätssicherung werden Sie besonders im Fachmodul Demenz für Ihre zukünftigen Aufgaben geschult. Aber auch fachübergreifenden Themen wie zum Beispiel EDV-Grundlagen gehören dazu. Praktika in regionalen Pflegeeinrichtungen runden die Qualifizierung ab und bereiten Sie auf den beruflichen Einsatz vor.
Für diese Weiterbildungsmaßnahme benötigen Sie einen Bildungsgutschein Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenters. Der Kurs findet in Vollzeit statt.

 

 

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